Teilnahmebedingungen

The Rules & Regulations for the WorldMediaFestivals | Television & Corporate Media Awards are issued in German and in English. In case of doubt the German version will be valid.

 

Alle Beiträge müssen über das Online-Registrierungsportal der WorldMediaFestivals registriert und eingereicht werden. Hierzu ist ein Benutzerkonto anzulegen. Eingabeformulare können gespeichert und bis zur Einreichung bearbeitet werden. Mehrfache Einreichungen sind zulässig.

Voraussetzungen:

  • Für jede eingereichten Beitrag ist ein separates Anmeldeformular auszufüllen.

  • Die Teilnahmegebühr ist für jeden eingereichten Beitrag zu entrichten.

  • Identische Arbeiten, die bereits in einer früheren Ausgabe der WorldMediaFestivals eingereicht wurden, dürfen nicht erneut eingereicht werden.

  • Einreichungen von natürlichen oder juristischen Personen sowie Institutionen, die EU-, UN- oder deutschen Sanktionen unterliegen – oder deren Zahlungen aufgrund solcher Sanktionen nicht verarbeitet werden können – sind ausgeschlossen. Teilnahmegebühren sind in diesen Fällen nicht erstattungsfähig.

2. Nutzungsrechte

2.1 Rechteinhaberschaft und Garantien

Mit der Einreichung eines Festival-Beitrags bestätigt der Einreicher, dass er über alle für die Teilnahme am Festival erforderlichen Rechte an dem eingereichten Werk verfügt.

Der Einreicher garantiert, dass:

  • alle erforderlichen Nutzungsrechte der beteiligten Urheber, ausübenden Künstler, Leistungsschutzberechtigten sowie aller sonstigen an der Herstellung beteiligten Personen ordnungsgemäß eingeholt wurden;

  • Ausgenommen sind ausschließlich Rechte, die von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden.

  • keine Persönlichkeitsrechte oder sonstigen Rechte Dritter der vertragsgemäßen Nutzung des Festival-Beitrags durch den Festivalveranstalter entgegenstehen.

 

2.2 Einräumung von Nutzungsrechten an den Festivalveranstalter

Mit der Einreichung räumt der Einreicher dem Festivalveranstalter ein nicht exklusives, weltweites und unentgeltliches Nutzungsrecht ein, den Festival-Beitrag ausschließlich im Rahmen des WorldMediaFestivals zu nutzen.

Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht,

  • den Festival-Beitrag ganz oder in Auszügen im Rahmen der Festivalveranstaltung öffentlich und/oder online zu präsentieren;

  • den Festival-Beitrag ganz oder in Auszügen in einer Festival-Zusammenstellung (z. B. „Festival Reel“) zu verwenden;

  • vom Einreicher bereitgestelltes Bildmaterial, Standbilder, Logos oder Titel im Zusammenhang mit der Festivalkommunikation und -promotion zu nutzen, einschließlich der Nutzung auf der Festival-Website sowie den offiziellen Social-Media-Kanälen des Festivals.

Eine darüber hinausgehende kommerzielle Nutzung findet nicht statt.

2.3 Widerspruch gegen öffentliche Präsentation

Sofern der Einreicher nicht wünscht, dass sein Festival-Beitrag während oder nach der Festivalveranstaltung öffentlich präsentiert wird, kann dies im Anmeldeformular ausdrücklich angegeben werden.

In diesem Fall wird der Beitrag ausschließlich für die Juryauswertung und interne Festivalprozesse verwendet.
Unabhängig davon bleibt der Festivalveranstalter berechtigt, Titel, Einreicher, Kategorie, Nominierungsstatus und Auszeichnung des Beitrags in offiziellen Listen, Programmen und Bekanntmachungen zu veröffentlichen.

2.4 Aufzeichnungen von Festivalveranstaltungen

Der Festivalveranstalter ist berechtigt, Foto-, Video- und Tonaufnahmen, die im Rahmen der Festivalveranstaltungen (einschließlich der Tages- und Abendveranstaltungen) entstehen, für Zwecke der Festivaldokumentation und -promotion in allen Medien zu nutzen.

2.5 Freistellung

Der Einreicher verpflichtet sich, den Festivalveranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund

  • einer Verletzung der vorstehenden Garantien,

  • unrichtiger oder unvollständiger Angaben,

  • oder der vertragsgemäßen Nutzung des Festival-Beitrags

gegen den Festivalveranstalter geltend gemacht werden.

3.1
Alle Beiträge müssen am oder nach dem 1. Januar 2023 produziert worden sein.

3.2
„Produziert“ bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem das Werk erstmals vollständig fertiggestellt und zur Veröffentlichung, Auslieferung oder Verbreitung bestimmt wurde.

3.3
Remasterte, neu editierte oder anderweitig veränderte Fassungen von Werken, die ursprünglich vor dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurden, sind nicht teilnahmeberechtigt.


Finales Einreichungsdatum:

16. Februar 2026

Alle Festivalbeiträge müssen bis zu diesem Datum beim Festival eingegangen sein.

Die offizielle Festivalsprache ist Englisch. Beiträge können in jeder Sprache eingereicht werden. Nicht-englischsprachige Beiträge nehmen in denselben Kategorien teil wie englischsprachige Beiträge.

Nicht-englischsprachige Beiträge müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • englische Untertitel oder

  • eine englische Sprachfassung (Voice-over);

 

bei Print-Beiträgen zusätzlich:

  • mindestens zwei übersetzte Artikel bzw. Abschnitte, die hochzuladen sind.

 

Alle Beiträge müssen online eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das Registrierungsportal des Festivals. Die Eingabeformulare können zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden.

6.1 Upload über das Registrierungsportal

Der Upload der Beiträge erfolgt ausschließlich über den im Registrierungsportal vorgesehenen Server des Festivals.

6.2 Nicht zulässig

Nicht akzeptiert werden:

  • Zusätzliche Einblendungen am Anfang oder Ende des Mediums (z. B. Name des einreichenden Unternehmens, Kategorie o. Ä.)

  • Timecodes oder Wasserzeichen

  • Werbeinhalte oder Werbung

6.3 Film / Video

Technische Anforderungen:

Auflösung:

1280 x720 (bevorzugt) or 1920×1080

16:9, mp4, optional: .mpg; .mpeg; .mpeg4, .mov

Bildrate:25 fps
Video-Codec:H.264
Audio-Codec:AAC

Eine Einreichung in Fiction  muss aus einem einzelnen, in sich abgeschlossenen Film bestehen. Ausgenommen hier von ist ausschließlich die dafür vorgesehene Kategorie Serie / Episodisch.

6.4 Entertainment-Kategorien

  • Kurzfilm: unter 40 Minuten

  • Film: über 40 Minuten

  • Serie: maximale Länge pro Episode 60 Minuten

  • Maximale Anzahl repräsentativer Episoden pro Serie: 2 Episoden

6.5 Online-Kategorien

Alle eingereichten URLs müssen ab dem Zeitpunkt der Einreichung bis einschließlich 8. Mai 2026 aktiv und zugänglich sein.

Sofern eingereichte Materialien nicht in englischer Sprache vorliegen, ist ein vollständiges englisches Skript oder eine vollständige englische Übersetzung als PDF hochzuladen.

6.6 Social Media

  • Einzelarbeit: 1–3 Assets

  • Serie / Multi-Post-Arbeit: bis zu 5 Assets

  • Channel Presence: 5–10 Posts

  • Omnia Open: bis zu 5 Assets

  • Bei interaktiven Formaten ist zusätzlich eine Bildschirmaufzeichnung einzureichen

6.7 Digital Editorial

  • URL oder vollständige Bildschirmaufzeichnung des Beitrags

  • Bis zu 5 unterstützende Visuals (z. B. Screenshots, Layouts, Multimedia-Elemente)

  • Zugangsdaten sind bereitzustellen, sofern erforderlich

6.8 Digital Experiences

  • URL oder Bildschirmaufzeichnung der Interaktion, die die zentrale Navigation und Funktionalität zeigt

  • Bis zu 5 unterstützende Visuals (z. B. Schlüsselseiten, Zustände, Abläufe)

  • Zugangsdaten sind bereitzustellen, sofern erforderlich

6.9 Kampagnen

Kampagneneinreichungen müssen aus mehreren zusammengehörigen Umsetzungen bestehen, die gemeinsam eine Kampagne bilden. Einzelne Assets sind nicht zulässig.

Jede Kampagneneinreichung muss eine der folgenden Optionen enthalten:

Case Film

  • Maximale Länge: 2 Minuten

  • Muss die Kampagnenidee, den Kontext und die Umsetzungen klar erläutern

  • Darf Ausschnitte der tatsächlichen Kampagnenarbeit enthalten

ODER

Case Deck (PDF)

  • Maximale Länge: 10 Seiten

  • Muss die Kampagnenidee, den Kontext und die Umsetzungen klar erläutern

  • Darf Stills, Frames, Screenshots oder Layouts der Kampagnenarbeit enthalten

6.10 Begleitmaterialien

Zusätzlich können originale Kampagnenmaterialien hochgeladen werden, insbesondere:

  • vollständige Filme

  • Social-Media-Posts oder Screenshots

  • Print- / OOH-Layouts

  • Audiospots

  • digitale Formate

6.11 Print-Kategorien

Einreichungen können digital oder physisch erfolgen. Sofern Einreicher der Ansicht sind, dass physische Präsentationselemente wie Papierqualität oder Druckveredelung die Bewertung unterstützen, können gedruckte Exemplare eingesendet werden. Die Einsendung physischer Materialien ist optional.

Bitte senden Sie drei (3) Druckexemplare an:

The WorldMediaFestivals
Ericusspitze 4
D-20457 Hamburg
Deutschland

Die Einsendung muss in einem vorausbezahlten Paket erfolgen. Unfreie Sendungen oder Nachforderungen von Zoll- oder Abgaben werden nicht angenommen.

6.12 Bildmaterial

Die Bereitstellung aussagekräftiger Stills, Bilder oder Logos aus den eingereichten Beiträgen zur Nutzung durch das Festival für Promotionszwecke ist erwünscht, jedoch freiwillig.

6.13 Technische Verantwortung

Der Einreicher trägt die alleinige Verantwortung für die technische Qualität der eingereichten Medien.

Die Teilnahmegebühr für jeden eingereichten Festivalbeitrag beträgt EUR 435.

Teilnahmegebühren sind nicht erstattungsfähig, auch nicht im Falle eines Rückzugs der Einreichung oder einer Disqualifikation.

Alle Gebühren sind unmittelbar mit der Registrierung fällig.

Die Zahlung der Gebühren hat in Euro (EUR) zu erfolgen und ist möglich per:

  • Kreditkarte (Abwicklung über Stripe), oder

  • Banküberweisung nur auf Anfrage und vorbehaltlich vorheriger Genehmigung durch das Festival.

Teilnehmer aus EU-Mitgliedstaaten müssen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einschließlich Länderkennzeichen angeben; andernfalls wird die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet.

Sämtliche Bankgebühren und Überweisungskosten sind vom Einreicher im Voraus zu tragen.

Gebühren für mehrere Einreichungen können in einer Sammelzahlung beglichen werden.

Für jede nachträgliche Änderung nach Absenden des Registrierungsformulars wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50 erhoben.

Die Bekanntgabe der Juryergebnisse kann bis zur vollständigen Begleichung aller Teilnahmegebühren und etwaiger Zusatzgebühren zurückgehalten werden.

Alle Teilnehmer werden per E-Mail an die im Festivalportal hinterlegte E-Mail-Adresse darüber informiert, dass die Ergebnisse ihrer Einreichungen im Festivalportal zur Einsicht verfügbar sind. Die Benachrichtigung umfasst sowohl Beiträge, die eine Auszeichnung erhalten haben, als auch solche, die keine Auszeichnung erhalten haben.

Die Benachrichtigung erfolgt Anfang April, etwa vier Wochen vor der Awards Gala.

Die endgültige Bekanntgabe, ob ein ausgezeichneter Beitrag mit Silber, Gold oder einer höheren Auszeichnung prämiert wurde, erfolgt im Rahmen der Awards Gala am 7. Mai 2026 in Berlin, Deutschland.

Im Anschluss an die Awards Gala veröffentlicht das Festival die Auszeichnungsergebnisse auf seiner Website und aktualisiert die entsprechenden Informationen im Festivalportal.

 

Das Festival behält sich das Recht vor, Festivalbeiträge in andere Kategorien umzuklassifizieren, sofern dies als sachlich angemessen erachtet wird. Das Festival übernimmt keine Verantwortung für Festivalbeiträge, die einer falschen Kategorie zugeordnet wurden oder nach Ablauf der festgelegten Einreichungsfrist beim Festival eingehen.

Die Haftung des Festivals ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Das Festival übernimmt keine Verantwortung für die Absage, Verschiebung oder Änderung des Festivals oder damit verbundener Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Terrorismus, Terrorandrohungen, Streikmaßnahmen, Pandemien, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Festivals.

Auszeichnungen (Trophäe und Urkunde) müssen innerhalb der in der Ergebnisbenachrichtigung mitgeteilten Frist geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können nicht geltend gemachte Auszeichnungen nicht mehr verfügbar sein und gegebenenfalls anderweitig verwendet oder recycelt werden.

Zusätzliche Auszeichnungen (weitere Trophäen oder Urkunden) können innerhalb eines begrenzten Zeitraums, der in der Ergebnisbenachrichtigung bekannt gegeben wird, bestellt werden. Diese sogenannten Duplikate werden auf Bestellung produziert und nach Abschluss der Produktion versendet.

Auszeichnungen, die nicht bei der Awards Gala entgegengenommen werden, werden nicht automatisch versendet. Gewinner müssen ihre Auszeichnung aktiv geltend machen, eine vollständige Lieferadresse angeben und die anfallenden Versandkosten übernehmen.

Der Versand erfolgt gemäß Incoterm DAP (Delivered At Place). Sämtliche Zollabgaben, Einfuhrsteuern und sonstigen Gebühren im Bestimmungsland trägt der Empfänger. Der Empfänger ist verpflichtet, eine korrekte und vollständige Lieferadresse anzugeben. Kosten, die durch eine fehlgeschlagene Zustellung oder einen erneuten Versand entstehen, werden dem Empfänger in Rechnung gestellt.

Event-Tickets werden separat von der Beitragseinreichung verkauft. Gekaufte Event-Tickets sind nicht erstattungsfähig.

Das Festival behält sich das Recht vor, eingereichte Beiträge ganz oder in Auszügen in einer sogenannten „Festival Reel“ oder einer vergleichbaren Zusammenstellung – auch in bearbeiteter Form – zusammenzufassen und über vom Festival als geeignet erachtete Medien zu verbreiten. Dies gilt ebenso für dem Festival zur Verfügung gestellte Stills, Bilder oder sonstiges Bildmaterial. Mit der Einreichung des Festivalbeitrags überträgt der Einreicher dem Festival die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte.

Das Festival ist ferner berechtigt, sämtliche während der Festivalveranstaltungen entstandenen Foto-, Video- und Tonaufnahmen für Werbe- und Kommunikationszwecke in allen vom Festival als geeignet erachteten Medien zu nutzen.

Das Festival behält sich das Recht vor, Beiträge vom Wettbewerb auszuschließen.

Mit der Einreichung eines Festivalbeitrags erkennt der Einreicher diese Teilnahmebedingungen und Regeln vollständig an und verpflichtet sich, das Festival von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aus der Nutzung des Beitrags durch das Festival oder aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Einreichers resultieren, freizustellen und schadlos zu halten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Festivalorganisation, Kommunikation, Jurierung und Abwicklung der Auszeichnungen und in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten werden nicht verkauft oder vermietet. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Festivals enthalten.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Festival ist Hamburg, Deutschland.

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